G-Town ink

Inhaber

Boris Strach, Einzelunternehmer

Studioanschrift

Petersiliengasse 2, 63571 Gelnhausen, Deutschland

Leistungsbereich

Ausschließlich Tätowierungen

  1. Geltungsbereich
  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen G-Town ink, Inhaber Boris Strach, Petersiliengasse 2, 63571 Gelnhausen, und seinen Kundinnen und Kunden über die Durchführung von Tätowierungen.
  • Es gelten ausschließlich diese AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang.
  1. Leistungen
  • Gegenstand der Leistungen ist ausschließlich die Anfertigung von Tätowierungen.
  • Die Ausführung erfolgt nach vorheriger persönlicher oder schriftlicher Absprache über Motiv, Körperstelle, Größe, Stil, Aufwand und Preisrahmen.
  • Entwürfe, Skizzen und Anpassungen erfolgen individuell nach Vereinbarung. Ein Anspruch auf Umsetzung eines bestimmten Motivs besteht nur im Rahmen der ausdrücklich getroffenen Vereinbarung.
  • G-Town ink behält sich vor, Tattooanfragen aus sachlichen Gründen abzulehnen, insbesondere bei rechtlichen, gesundheitlichen, hygienischen, sittlichen oder fachlichen Bedenken.
  1. Vertragsschluss und Terminvereinbarung
  • Ein Vertrag kommt zustande, wenn ein Termin verbindlich bestätigt wurde.
  • Eine Terminreservierung kann von einer Anzahlung abhängig gemacht werden.
  • Die genaue Höhe der Anzahlung wird dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt.
  • Erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung ist der Termin verbindlich reserviert, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  1. Anzahlung
  • Die Anzahlung dient der Terminreservierung sowie der Abgeltung des Vorbereitungsaufwands, insbesondere für Beratung, Terminblockung, Entwurf und organisatorische Vorbereitung.
  • Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet.
  • Eine Rückzahlung der Anzahlung erfolgt nur, wenn G-Town ink den Termin absagt oder aus Gründen nicht durchführen kann, die der Kunde nicht zu vertreten hat.
  • Sagt der Kunde einen verbindlich vereinbarten Termin nicht rechtzeitig ab oder erscheint unentschuldigt nicht, kann die Anzahlung ganz oder teilweise einbehalten werden, soweit dies dem tatsächlich entstandenen Aufwand und Ausfall angemessen entspricht. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  • Wird ein Termin auf Wunsch des Kunden verschoben, kann G-Town ink im Einzelfall entscheiden, ob die Anzahlung auf den neuen Termin angerechnet wird. Bei mehrfachen kurzfristigen Verschiebungen kann eine neue Anzahlung verlangt werden.
  1. Absage, Verschiebung, Verspätung, Nichterscheinen
  • Terminabsagen oder Terminverschiebungen durch den Kunden sollen so früh wie möglich mitgeteilt werden.
  • Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen kann G-Town ink Ersatz des entstandenen Ausfallschadens nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen; eine bereits geleistete Anzahlung kann dabei angerechnet werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  • Erscheint der Kunde verspätet, kann die Behandlung nur durchgeführt werden, soweit dies den weiteren Betriebsablauf nicht beeinträchtigt.
  • Bei erheblicher Verspätung kann der Termin verkürzt, verschoben oder abgesagt werden. In diesem Fall kann die Anzahlung nach Maßgabe von Ziffer 4 ganz oder teilweise einbehalten werden.
  • Muss G-Town ink einen Termin aus wichtigen Gründen verschieben oder absagen, wird der Kunde schnellstmöglich informiert. Bereits geleistete Anzahlungen werden in diesem Fall auf Wunsch erstattet oder auf einen Ersatztermin angerechnet.
  1. Preise und Zahlung
  • Alle Preise werden individuell vereinbart.
  • Maßgeblich ist der beim Vertragsschluss vereinbarte Preis oder Preisrahmen.
  • Soweit nicht anders vereinbart, ist die Vergütung unmittelbar nach der Leistungserbringung fällig.
  • Akzeptierte Zahlungsarten sind Barzahlung sowie die im Studio angebotenen unbaren Zahlungsarten.
  1. Volljährigkeit
  • Tätowierungen werden bei G-Town ink ausschließlich an volljährige Personen durchgeführt.
  • Vor Beginn der Tätowierung ist auf Verlangen ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.
  1. Mitwirkungspflichten des Kunden / Gesundheitsangaben
  • Der Kunde ist verpflichtet, vor der Behandlung alle für die Durchführung der Tätowierung relevanten Umstände vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Dazu gehören insbesondere Allergien, Hauterkrankungen, Infektionen, Blutgerinnungsstörungen, die Einnahme blutverdünnender Medikamente, Schwangerschaft sowie sonstige gesundheitliche Besonderheiten oder Risiken.
  • Unrichtige, unvollständige oder verschwiegene Angaben gehen zulasten des Kunden, soweit sie für Verlauf, Heilung oder Risiken der Tätowierung relevant sind.
  • G-Town ink ist berechtigt, die Behandlung abzulehnen oder abzubrechen, wenn gesundheitliche, hygienische oder sonstige erhebliche Bedenken bestehen.
  1. Aufklärung und Einwilligung
  • Vor Durchführung der Tätowierung wird der Kunde über Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Schmerzen, Heilungsverlauf, Nachsorge sowie typische Risiken und mögliche Komplikationen aufgeklärt.
  • Die Tätowierung erfolgt nur nach ausdrücklicher Einwilligung des Kunden.
  • Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem gesonderten Aufklärungs- und Einwilligungsformular, dass er ausreichend aufgeklärt wurde und in die Durchführung einwilligt.
  1. Nachsorge
  • Der Kunde erhält Hinweise zur Pflege und Nachsorge des frischen Tattoos.
  • Für Beeinträchtigungen des Heilungsverlaufs, die auf eine nicht fachgerechte oder nicht ausreichende Nachsorge, Nichtbeachtung der Pflegehinweise oder sonstiges kundenseitiges Verhalten zurückzuführen sind, übernimmt G-Town ink keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
  • Ein kostenloses Nachstechen erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und die Voraussetzungen hierfür vorliegen.
  • Ein Anspruch auf kostenloses Nachstechen besteht insbesondere nicht bei heilungs- oder pflegebedingten Veränderungen, bei natürlicher Hautreaktion oder wenn Pflegehinweise nicht beachtet wurden.
  • Sofern ein Nachstechtermin angeboten wird, sollte dieser innerhalb von 3 Monaten nach Ersttermin vereinbart und wahrgenommen werden. Danach kann eine gesonderte Vergütung verlangt werden.
  1. Haftung
  • G-Town ink haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
  • Für sonstige Schäden haftet G-Town ink bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
  • Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  • Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  • Keine Haftung besteht für Komplikationen, unerwünschte Hautreaktionen oder Beeinträchtigungen, die auf unzutreffenden Gesundheitsangaben des Kunden, auf kundenseitigem Verhalten oder auf einer unsachgemäßen Nachsorge beruhen, soweit G-Town ink kein eigenes Verschulden trifft.
  1. Verhalten im Studio / Hausrecht
  • Der Kunde hat sich im Studio so zu verhalten, dass Mitarbeitende, andere Kunden, Hygiene und Betriebsablauf nicht beeinträchtigt werden.
  • G-Town ink übt das Hausrecht aus und kann Personen bei unangemessenem Verhalten des Studios verweisen.
  • Begleitpersonen dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mitgebracht werden.
  1. Beschädigungen und persönliche Gegenstände
  • Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihm schuldhaft verursachte Schäden an Einrichtung, Ausstattung oder Inventar des Studios.
  • Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände haftet G-Town ink nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
  1. Fotos und Videos
  • Foto-, Video- oder Tonaufnahmen des Kunden oder des Tattoos, auf denen der Kunde identifizierbar ist oder identifizierbar werden kann, werden nur auf Grundlage einer gesonderten ausdrücklichen Einwilligung erstellt und veröffentlicht.
  • Die Einwilligung ist freiwillig und kann für die Zukunft widerrufen werden, soweit gesetzlich möglich.
  • Ohne gesonderte Einwilligung werden keine Bildnisse des Kunden veröffentlicht.
  1. Datenschutz
  • Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet.
  • Soweit für die sichere Durchführung der Tätowierung erforderlich, können auch gesundheitsbezogene Angaben verarbeitet werden.
  • Nähere Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung von G-Town ink.
  • Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.
  1. Schlussbestimmungen
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  • Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.